AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

der SCS Smart Construction Systems GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der SCS Smart Construction Systems GmbH (nachfolgend "SCS" oder "wir") und unseren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Sie") geschlossen werden, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 SCS erbringt Bauleistungen, insbesondere Planung, Bauausführung, Bauberatung und verwandte Dienstleistungen, gemäß den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.
2.2 Die genauen Leistungen, Termine und Vergütungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.

3. Angebote und Vertragsschluss

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.3 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren zu berechnen.
4.4 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

5. Leistungsfristen und Verzug

5.1 Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
5.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Hindernisse oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände (z. B. fehlende Mitwirkung) verlängern die Fristen angemessen. SCS informiert den Auftraggeber unverzüglich über derartige Verzögerungen.
5.3 Kommt SCS in Verzug, ist der Schadensersatz des Auftraggebers auf maximal 5 % des Nettovertragswertes beschränkt, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt SCS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
6.2 Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

7. Abnahme

7.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald diese vertragsgemäß fertiggestellt ist und keine wesentlichen Mängel vorliegen.
7.2 Die Abnahme erfolgt schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Nutzung der Bauleistung).
7.3 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Gewährleistung

8.1 SCS leistet Gewähr gemäß den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
8.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist (z. B. bei Bauwerken gemäß § 634a BGB).
8.3 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. SCS hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach eigener Wahl.

9. Haftung

9.1 SCS haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SCS.
10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Gegenstände pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

11. Kündigung

11.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmahnung erheblich verletzt.
11.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Datenschutz

12.1 SCS verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insb. DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf scs-smart.de.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Amtsgericht Charlottenburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2025

SCS Smart Construction Systems GmbH
Ahornstr. 210787 Berlin
+4917616828908
www.scs-smart.de
 

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